Mietminderung wegen Ungeziefer in der Wohnung

Es ist nicht nur ekelhaft, wenn Kakerlaken, Mäuse oder ähnliches Ungeziefer in der Wohnung sind, sondern es handelt sich dabei auch um einen ernst zu nehmenden Wohnungsmangel. In solchen Fällen ist der Mieter berechtigt, die Miete zu mindern. Die Pflicht zum Abstellen des Ungezieferbefalls liegt beim Vermieter, damit der Mangel eingedämmt wird. Auch dann, wenn zum Beispiel im Mietvertrag eine Klausel enthalten ist, in welcher steht, dass der Mieter selbst die Kosten für eine ungezieferfreie Wohnung tragen muss, liegt die Pflicht noch immer beim Vermieter. Solche Klauseln sind unzulässig.

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Mietminderung beantragen


Was bedeutet Mietminderung?

Je nachdem, bestimmt sich die Quote für die Mietminderung nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung in der Wohnung. Der Mieter ist in diesem Fall in der Beweispflicht. Er muss zeigen können, welche sachliche und zeitliche Dimension in Zusammenhang mit der Beeinträchtigung durch Ungezieferbefall in der Wohnung steht.

Liste für Mietminderungen bei Ungeziefer

einige wenige Kakerlaken 10 %
10-15 Silberfischen täglich 20 %
2-5 Silberfische täglich 0 %
Dauerhafter Befall mit Schaben in einer Gaststätte 20 %
Ratten 2 %
Unmittelbar angrenzende Viehweide an der Terrasse 20 %
Mehr als 10 Mäuse gleichzeitig in der Wohnung 100 %
Erheblicher Befall mit Motten 25 %
Erheblicher Befall durch Kugelkäfer 50 %
Verschmutzung durch Taubenbefall am Balkon 5 %

Welche Pflichten hat der Mieter?

In der Pflicht, den Schädlingsbefall in der Wohnung zu bekämpfen ist der Vermieter erst dann, wenn eine bestimmte Intensität des Befalls erreicht wird. Der Mieter muss sich selbst darum kümmern, wenn es sich um einzelne Ameisen, Silberfische oder Kakerlaken handelt. Es ist die Pflicht des Mieters, die Wohnung sauber zu halten, damit es zu keinen Ungezieferbefall kommen kann.

Wenn sich trotzdem kleine Tierchen, wie zum Beispiel Käfer, Motten und Fliegen oder Ähnliches in der Wohnung tummeln, sollten diese umgehend bekämpft werden. Es stehen dafür chemische und mechanische Mittel zur Verfügung.

Es empfiehlt sich, als erstes zu mechanischen Hilfsmitteln zu greifen, wie zum Beispiel Insektenfallen oder Fliegengitter. Werden Ritzen und Hohlräume von außen fest verschlossen, lassen sich Insekten auch leichter fernhalten. Es ist zu vermeiden, Lebensmittel offen stehen zu lassen, damit es zu keinem Befall kommt.


Wie wird beim Ungeziefer unterschieden?

Grundsätzlich wird zwischen folgenden Ungezieferarten unterschieden, je nachdem, wie diese Schaden anrichten:

  • Hygieneschädlinge, die zum Beispiel Keime verbreiten
  • Vorratsschädlinge, die Lebensmittel vernichten
  • Materialschädlinge, welche beispielsweise Dielenfußböden oder Kleidung, bzw. bauliche Konstruktionen angreifen

Weshalb kommt es zum Ungezieferbefall in der Wohnung?

Es kann unterschiedliche Gründe dafür geben, dass es in der Wohnung zu einem Schädlingsbefall kommt. Sowohl mangelnde Wartung, als auch mangelnde Pflege und gewisse bauliche Voraussetzungen spielen eine Rolle. Undichte Fensterrahmen, bzw. Ritzen in der Mauer ermöglichen zum Beispiel den Ameisen den Zugang.

Handelt es sich hingegen um eine größere Ritze, können Mäuse und Ratten in die vier Wände eindringen. In manchen Fällen wurde sogar berichtet, dass Ratten durch Abwasserrohre oder Wasserrohre in die Wohnung gelangen.

Kakerlaken, Käfer und Lebensmittelmotten gehören zu den Vorratsschädlingen und sind meist dort, wo Lebensmittelvorräte lagern. Um dem entgegenzuwirken, sollten trockene Artikel, wie Reis, Mehl, Nudeln und Ähnliches in dicht abgeschlossenen Gefäßen aufbewahrt werden.

Materialschädlinge befinden sich meistens dort, wo nicht ausreichend gelüftet wird, bzw. wo es zu keinen regelmäßigen Kontrollen kommt. Auch der Bodenbereich, wie die Holzdielen oder anderweitige Holzkonstruktionen sollten regelmäßig überprüft werden.

Unten findet sich ein Muster für eine Mängelanzeige. Quelle: https://www.mietrecht.com/mietminderung/ – dort findet sich eine genaue Anleitung und weitere Beispiele für ein solches Schreiben.

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Mietminderung Muster


Mietminderung bei Kakerlaken

Als erstes wird festgestellt, ob es sich um eine einzelne Kakerlake oder um eine Kolonie von Kakerlaken handelt. Davon ist nämlich der nächste Vorgang stark abhängig. Nur dann, wenn durch Kakerlaken ein Mangel durch ein allgemeines Lebensrisiko besteht, hat der Mieter Anspruch auf eine Mietminderung

Mietminderung bei Kugelkäfer

Verbreitet sich eine hohe Zahl Kugelkäfer in der Wohnung, muss der Vermieter umgehend informiert werden. Am besten wird der Befall mit Fotos dokumentiert. In manchen Fällen kommt es zur Bekämpfung des Schädlings mit einem Mittel, welches die Luft kontaminiert. In solchen Situationen kommt es mit Sicherheit zu einer Mietminderung.

Mietminderung bei Ameisen

Bei nur wenigen Ameisen in der Wohnung kommt es zu keiner Mietminderung. Erst dann, wenn es zu einer sehr starken Belagerung mit Ameisen kommt und ein normales Wohnen in der Wohnung nicht mehr möglich ist, kann eine Mietminderung in Betracht gezogen werden. Bevor es zu einer tatsächlichen Mietminderung kommt, muss der Vermieter allerdings die Möglichkeit haben, die Ameisenplage zu beseitigen.

Mietminderung bei Bettwanzen

Bettwanzen befinden sich entweder hinter Lichtschalterabdeckungen, Bilderrahmen oder in Betten und kommen nachts aus ihrem Versteck, um Blut zu saugen. Meist stammen die Bettwanzen aus dem Hotel Urlaub und werden im Reisegepäck mit nach Hause genommen. Ist der Mieter tatsächlich nicht Schuld an der Plage, kann vom Vermieter eine Mietminderung verlangt werden.

Mietminderung bei Mäuse /Ratten

Als Minderungsgrund genügt es übrigens auch, dass der Mieter sich mit einem Rattenbefall, bzw. mit einer einem Mäusebefall konfrontiert sieht. Der Grund dafür ist, dass der Mieter in seinem Wohnraum in Hinsicht auf die ungestörte Nutzung beeinträchtigt ist. Ratten und Mäuse beeinträchtigen das Wohnwert, bzw. Nutzungswert. Es sind die Umstände selbst, die entscheidend dafür sind, ob von einer Plage die Rede ist. Das Minderungsmaß wird von der zeitlichen Dimension maßgeblich bestimmt.